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„Patientenverfügung: Jetzt erst recht“

Über den unten stehenden Link stellen wir Ihnen diesen interessanten Artikel zur Verfügung.
Quelle: DocCheck für Ärzte
Autor: Leider unbekannt

In diesem Artikel wird zutreffend die Situation eines hochbetagten Patienten in der Sterbephase beschrieben. In der Klinik und in Pflegeheimen kommt es bei sehr alten und schwerkranken Patienten immer wieder zu Wiederbelebungs- oder intensivmedizinischen Maßnahmen, die zu hinterfragen sind. Diese werden begonnen, weil die Patientenverfügung zum Zeitpunkt entweder nicht vorlag oder nicht zu erkennen war, welche Maßnahmen der Patient eindeutig ablehnt.

Um zu vermeiden, dass überflüssige Maßnahmen in der Endphase des Lebens durchgeführt werden, ist es gerade bei diesen Menschen unabdingbar, in einer sogenannten Anweisung für das Vorgehen im Notfall eindeutig festzulegen, welche intensivmedizinischen Behandlungen vom Patienten abgelehnt werden. Diese Anweisung muss so gestaltet sein, dass der behandelnde Arzt auf einen Blick erkennt, dass der Patient eine Wiederbelebung bzw. eine Beatmung aufgrund seines Alters bzw. Vorerkrankungen ablehnt.

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