Interesanter Link
Über den untenstehenden Link stellen wir Ihnen einen interessanten Artikel zur Verfügung.
Darin wird zutreffend die Situation eines hochbetagten Patienten in der Sterbephase beschrieben. In der Klinik und in Pflegeheimen kommt es bei sehr alten und schwerkranken Patienten immer wieder zu Wiederbelebungs- oder intensivmedizinischen Maßnahmen, die zu hinterfragen sind. Diese werden begonnen, weil die Patientenverfügung zum Zeitpunkt entweder nicht vorlag oder nicht zu erkennen war, welche Maßnahmen der Patient eindeutig ablehnt. Um zu vermeiden, dass überflüssige Maßnahmen in der Endphase des Lebens durchgeführt werden, ist es gerade bei diesen Menschen unabdingbar, in einer sogenannten Anweisung für das Vorgehen im Notfall eindeutig festzulegen, welche intensivmedizinischen Behandlungen vom Patienten abgelehnt werden. Diese Anweisung muss so gestaltet sein, dass der behandelnde Arzt auf einen Blick erkennt, dass der Patient eine Wiederbelebung bzw. eine Beatmung aufgrund seines Alters bzw. Vorerkrankungen ablehnt.
Lesen Sie den Artikel hier: Patientenverfügung: Jetzt erst recht!
Vorträge
Wegen des großen Informationsbedarfs biete ich Vorträge an zum Thema
„Moderne Medizin – Allmacht oder Ohnmacht“
Damit möchte ich auch junge Menschen anregen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und rechtzeitig vorzusorgen.
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Aktuelle Vorträge
- 16.03.2023 – Fachvortrag Haus Sophia, Westhofen
- 13. oder 14.05.2023 – Fachvortrag Gesundheitstage Lindau
- 22.03.2023 – Fachvortrag Volkshochschule (VHS) Bad Brückenau
- 21.03.2023 – Patientenverfügung aus der Sicht eines Klinikarztes
Fachbuch
Investition: 20 Euro inkl. Versand.
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