Patientenverfügung
Im Arbeitsalltag an Kliniken werden viele ärztliche Entscheidungen von wirtschaftlichen Interessen beeinflusst. Dabei bleibt in vielen Fällen die Menschenwürde auf der Strecke. In meiner (Dr. med. Ulrich Hildenbrand) fast 20-jährigen Berufserfahrung habe ich viele Situationen erlebt, in denen ich mir als Patient eine andere Behandlung gewünscht hätte. Umso wichtiger ist es, mit einer Patientenverfügung für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein. Für den Laien ist es schier unmöglich, eine medizinisch detaillierte Patientenverfügung zu verfassen. Ihnen biete ich an, sich über mein Beratungsbüro eine solche erstellen zu lassen.
Rechtsanwälte und Notare
Sie sind Jurist und bieten Ihren Klienten die Erstellung einer Vorsorgevollmacht inklusive der dazugehörenden Patientenverfügung an?
Mit unsererem für Sie entwickelten Expertensystem haben Sie die Möglichkeit, Ihren Klienten eine medizinisch detaillierte Patientenverfügung anzubieten. Wir haben bei der Entwicklung speziell die Belange von Rechtanwälten und Notaren berücksichtigt. Das Expertensystem wurde in den letzten 20 Jahren anhand von konkreten medizinischen Fragestellungen aufgebaut. Durch diesen Praxisbezug werden die Vorgaben des Gesetzgebers, insbesondere bezüglich der BGH Urteile 2016 – 2018 zur Gültigkeit der Patientenverfügung, eins zu eins umgesetzt.
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Weitere Informationen finden Sie in den Links zu der medizinisch detaillierten Patientenverfügung, dem Notfallausweis und der Notfallanweisung.
Pflegeheime, Kliniken, Ärzte
Als Betreiber eines Pflegeheims, einer Klinik oder als Arzt werden Sie häufig mit der Notwendigkeit der schnellen Erstellung (z. B. vor schwierigen Operationen) einer medizinisch detaillierten Patientenverfügung konfrontiert. Mit unserer für Sie dafür entwickelten Expertensoftware können Sie dies Ihren Patienten als Dienstleistung mit hoher Durchführungsqualität anbieten. Auch eine ergänzende Notfallanweisung für das Vorgehen in lebensbedrohlichen Zuständen wird dabei generiert.
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Weitere Informationen finden Sie in den Links zu der medizinisch detaillierten Patientenverfügung, dem Notfallausweis und der Notfallanweisung.
Medizinisch detaillierte Patientenverfügung (MdP)
Die Auslegung von Patientenverfügungen ist ein Problem, das meinen Kollegen und mir im Arbeitsalltag häufig begegnet. Es ist oft nicht einfach, den tatsächlichen Willen eines Patienten zu ermitteln. Besonders schwierig ist die Interpretation bei allgemein gefassten, oberflächlichen Patientenverfügungen, die den Willen des Einzelnen nur erahnen lassen. Hinzu kommt: Solche Verfügungen sind rechtlich nicht bindend (weitere Informationen unter dem Menü-Button „Rechtliche Grundlagen Patientenverfügung“).
Zur Erstellung einer detaillierten, eindeutigen und damit bindenden Patientenverfügung, benötigt man mehr denn je professionelle Unterstützung. Medizinisches Wissen und Einblick in den klinischen Alltag sind unabdingbar, um die Verfügung wasserdicht zu machen. Für Laien ist das schlicht unmöglich.
Sogenannte rechtskonforme Patientenverfügungen sind zwar juristisch korrekt, aber im klinischen Alltag lässt sich der Wille des Patienten für eine bestimmte Situation aufgrund medizinisch interpretierbarer, also unterschiedlich auslegbarer, Formulierungen häufig nicht herausfinden.
Um eine rechtliche Bindung zu gewährleisten, braucht es klare Festlegungen, welche ärztliche Behandlung man sich bei einem konkreten Gesundheits-/Krankheitszustand wünscht. Eine allgemeine Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen ist nicht bindend.
Die Beschäftigung mit diesem Thema mag Ihnen unangenehm erscheinen. Wer blickt schon gerne der Tatsache der eigenen Sterblichkeit ins Auge? Wenn es Ihnen jedoch wichtig ist, dass Sie auch dann noch gemäß Ihrem Willen behandelt werden, wenn Sie diesen vielleicht nicht mehr selbst äußern können, sollten Sie sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen – und eine individualisierte, medizinische Patientenverfügung erstellen lassen, an die sich Ärzte halten müssen.
Unser Service
Durch unsere medizinische Expertise ist Ihre Patientenverfügung so formuliert, dass es keinen Interpretationsspielraum gibt. Dadurch kann die Umsetzung Ihrer Patientenverfügung durch das Amtsgericht angeordnet werden. Wir beraten und unterstützen Ihre Angehörigen bei der Umsetzung der von Ihnen verfassten Patientenverfügung.
Bei Bedarf erstellen wir ein ärztliches Gutachten und helfen Ihren Angehörigen, Ihren Willen über das Amtsgericht durchzusetzen.
Notfallausweis
Die Patientenverfügung kann über einen (Notfall-)Ausweis online abgerufen werden. Man kann den Ausweis einfach im Geldbeutel aufbewahren. Der behandelnde Notarzt sowie die Klinikärzte haben direkten Zugriff auf die Verfügung des Patienten. Außerdem kann der Notfallausweis selbstständig über einen separaten Zugang im Online-Expertensystem jederzeit aktualisiert werden.
Auf dem Notfallausweis sind auch Vorerkrankungen, Dauermedikation und eventuelle Allergien sofort ersichtlich.
Des Weiteren sind auf dem Notfallausweis die medizinischen Maßnahmen sofort zu erkennen, die der Kunde ablehnt (Beispielsweise Wiederbelebungsmaßnahmen oder eine künstliche Beatmung).
Notfallanweisung für das Vorgehen in lebensbedrohlichen Zuständen
Durch die Überalterung der Bevölkerung in unserem Land werden Notärzte immer häufiger in Seniorenheime gerufen. Für die Notärzte ist es aber aufgrund des Zeitdrucks extrem schwierig bzw. sogar unmöglich, eine den schwerkranken, häufig multimorbiden alten Menschen gerecht werdende Entscheidung zu treffen. Deshalb habe ich gemeinsam mit ärztlichen Kollegen eine Notfallanweisung entworfen, welche die wichtigsten Informationen für lebensbedrohliche Situationen enthält.
Kliniken und Pflegeheimen oder sonstigen Institutionen, die sich mit der Thematik Patientenverfügung beschäftigen und Aufklärungsgespräche anbieten, kann diese Notfallanweisung kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.
Vorträge
Vereinen, Volkshochschulen, Pflegeheimen oder anderen Institutionen biete ich Informationsveranstaltungen zu den Themen Patientenverfügung aus medizinischer Sicht und Vorsorgevollmacht an. Im Archiv finden Sie eine Übersicht der bisher gehaltenen Vorträge. Ich möchte vor allem auch junge Menschen anregen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und rechtzeitig vorzusorgen.
Vorträge
Wegen des großen Informationsbedarfs biete ich Vorträge an zum Thema
„Moderne Medizin – Allmacht oder Ohnmacht“
Damit möchte ich auch junge Menschen anregen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und rechtzeitig vorzusorgen.
Kontaktieren Sie mich zur Terminabstimmung:
E-Mail an Dr. Hildenbrand
Aktuelle Vorträge
- 16.03.2023 – Fachvortrag Haus Sophia, Westhofen
- 13. oder 14.05.2023 – Fachvortrag Gesundheitstage Lindau
- 22.03.2023 – Fachvortrag Volkshochschule (VHS) Bad Brückenau
- 21.03.2023 – Patientenverfügung aus der Sicht eines Klinikarztes
Fachbuch
Investition: 20 Euro inkl. Versand.
Buchbestellung hier:
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CLG Europe
Für juristische Fragen ist unser Kooperationspartner zuständig:
Dr. Michael Reuter und Partner
Lotharstraße 94
47057 Duisburg