Vorsorgevollmacht



Ergänzung Ihrer Patientenverfügung

Besteht auf Grund einer Erkrankung oder nach einem Unfall eine dauerhafte Geschäftsunfähigkeit, wird von ärztlicher Seite geprüft, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt. In einer solchen ermächtigt man eine Vertrauensperson zur Durchführung von Allgemeinen Rechtsgeschäften (beispielsweise Wohnungsauflösung, Bank- und Versicherungsgeschäfte u. a.) sowie zu Entscheidungen im Gesundheitsbereich. Die in einer Vorsorgevollmacht genannten Personen werden von den Juristen als Bevollmächtigte bezeichnet. Durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht vermeidet man die Einschaltung des Betreuungsgerichts.

Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ist es sinnvoll, einen Ersatzbevollmächtigten zu benennen, der im Krankheitsfall oder Verhinderungsfall den Bevollmächtigten vertreten darf.

Da beim Vorliegen einer Vorsorgevollmacht eine staatliche Kontrollinstanz fehlt, empfiehlt es sich, in bestimmten Fällen einen Kontrollbevollmächtigten einzusetzen. Dieser hat die Aufgabe, einen Missbrauch Ihrer Vollmacht zu verhindern. Falls sich Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Ausgaben ergeben, kann er über das zuständige Amtsgericht die Offenlegung der getätigten Ausgaben verlangen.

Die Benennung eines Kontrollbevollmächtigten macht in folgenden Situationen Sinn: 
Übertragung der Vorsorgevollmacht an nicht verwandte Personen (Freunde).
Übertragung der Vorsorgevollmacht an mehrere Kinder.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es sinnvoll, eine getrennte Vollmacht für Gesundheitsfragen und finanzielle Angelegenheiten zu erteilen.

Für Kontovollmachten verlangen die Banken in der Regel hauseigene Formulare. Falls die Unterschrift der Vorsorgevollmacht beglaubigt ist, muss diese von der Bank akzeptiert werden und ersetzt das jeweilige Formular.

Wir empfehlen, Ihre Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht von einer offiziellen Stelle beglaubigen zu lassen. Eine sehr preisgünstige und dennoch sichere Variante ist die Beglaubigung der Unterschrift bei einer Betreuungsbehörde. Eine öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht entspricht nach aktueller Rechtsprechung (Beschluss des OLG Karlsruhe vom 14.9.2015 – 11 Wx 71/15) vollinhaltlich den Anforderungen des § 29 der Grundbuchordnung (GO). Somit ist eine Grundstücksübertragung auch ohne notarielle Vollmacht möglich.

Liegt dem Arzt keine Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung vor, muss bei einer Geschäftsunfähigkeit das Betreuungsgericht eingeschalten werden. Der Richter des Betreuungsgerichts kann dann entweder einen Berufsbetreuer bestellen oder einen Familienangehörigen als Betreuer einsetzen. Wird ein Familienangehöriger eingesetzt, bringt dies gewisse Nachteile mit sich. Der Ehepartner wird nicht als Ehepartner, sondern als Betreuer gesehen. In dieser Funktion unterliegt er dem Betreuungsrecht und muss alle Ausgaben belegen. Es dürfen nur die für das unmittelbar zum Überleben notwendige Ausgaben getätigt werden. Ausgaben für einen Urlaub mit seinem geschäftsunfähigen Partner sind z. B. nicht erlaubt.

Wird eine rechtliche Betreuung notwendig, vermeiden Sie durch die zusätzliche Erteilung einer Betreuungsverfügung die Einsetzung eines Berufsbetreuers durch das Amtsgericht. Dieses ist beim Vorliegen einer Betreuungsverfügung verpflichtet, die genannten Personen als Betreuer einzusetzen.

Hinweis zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht:

Auf Anfrage kann auch eine Vorsorgevollmacht für Selbstständige und Gewerbetreibende erstellt werden.

Im Bereich der Vorsorgevollmachten arbeiten wir mit verschiedenen juristischen Kooperationspartnern zusammen.

Vorträge

Wegen des großen Informationsbedarfs biete ich Vorträge an zum Thema
„Moderne Medizin – Allmacht oder Ohnmacht“
Damit möchte ich auch junge Menschen anregen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und rechtzeitig vorzusorgen.

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CLG Europe

Für juristische Fragen ist unser Kooperationspartner zuständig:

Dr. Michael Reuter und Partner
Lotharstraße 94
47057 Duisburg